Elektronische Widerrufsfunktion: So machen Sie Ihre Webseite rechtssicher (online)

Pflichten für Handwerksbetriebe mit Online-Shop oder Terminbuchung
Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss seit dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Webseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann beispielsweise auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.
Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.
In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung am 24. November 2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.
Inhalte:
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit mehreren Handwerkskammern, Fachverbänden und Kreishandwerkerschaften durchgeführt.
